Vorlage:PD: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 28. März 2017, 18:34 Uhr

Publicdomain.png Diese Datei ist [gemeinfrei], da entweder:
  • nicht die nötige Schöpfungshöhe erreicht wird, um urheberrechtlich geschützt sein zu können.
  • der Urheberrechtsinhaber dieser Datei unentgeltlich ein einfaches Nutzungsrecht ohne jegliche Beschränkungen und Bedingungen für jedermann eingeräumt hat.
  • die Regelschutzfrist dieser Datei nach den Maßstäben des deutschen Urheberrechts abgelaufen ist.
  • diese Datei ein Amtliches Werk (z.B. ein Gesetz, eine Verordnung oder ein amtlicher Erlass) nach § 5 UrhG (DE) bzw. § 7 UrhG (AT) und Art. 5 URG (CH) ist.

oder:

  • diese Datei in den Vereinigten Staaten als „public domain“ gilt, da sie von einem Bediensteten einer Bundesbehörde („federal government“) in Ausübung seiner dienstlichen Pflichten erstellt wurde und somit ein Werk der Regierung der Vereinigten Staaten ist.

siehe auch Public Domain Mark 1.0

Beispiel

Verwende {{PD}} um diese Lizenz einer Datei zuzuweisen.